Lernmittelfreiheit

Der Schulträger überlässt den Schüler*innen an öffentlichen Schulen eingeführte Lernmittel unentgeltlich in Höhe eines Durchschnittsbetrages, abzüglich des Elternanteils. Der Elternanteil beträgt ein Drittel des vom Schulträger zur Verfügung gestellten Betrages....