Lernmittelfreiheit

Der Schulträger überlässt den Schüler*innen an öffentlichen Schulen eingeführte Lernmittel unentgeltlich in Höhe eines Durchschnittsbetrages, abzüglich des Elternanteils. Der Elternanteil beträgt ein Drittel des vom Schulträger zur Verfügung gestellten Betrages. Dieser wird zu Beginn des Schuljahres eingesammelt.