Kopfläuse

Bei einem Befall mit Kopfläusen darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen. Erst nach erfolgreicher Behandlung nimmt Ihr Kind wieder am Unterricht teil.
Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Kopfläuse sind meldepflichtig.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen. Wir informieren alle Eltern und bitten sie, ihre Kinder auf Kopfläuse zu untersuchen und so eine weitere Verbreitung zu verhindern.